Kellner, einmal Wasser bitte!
Zwischen Hausrecht und Herzlichkeit: Hunde im Restaurant
Kellner, einmal Wasser bitte!
Hunde als beste Freunde des Menschen sind nicht nur treue Begleiter im häuslichen Umfeld, sondern nehmen natürlich auch am öffentlichen Leben teil. Dieser Trend zeigt sich besonders im gemeinsamen Besuch von Restaurants und Cafés. In den warmen Monaten sind Außenbereiche beliebte Treffpunkte für Hundehalter und ihre Vierbeiner, während in der kühleren Jahreszeit naheliegenderweise die Innenbereichen bevorzugt werden. Doch die Frage ist: Ist der Zutritt von Hunden in gastronomischen Betrieben grundsätzlich gestattet oder nur eine Frage der Toleranz?
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
___STEADY_PAYWALL___ Es gibt keine spezielle Gesetzgebung, die Hunden generell den Zugang zu Restaurants erlaubt oder verbietet. Stattdessen liegt die Entscheidung beim Inhaber des Lokals, der sein Hausrecht ausübt. Nach Auskunft des Tierrechtsexperten und Rechtsanwaltes Frank Richter können Betreiber selbst entscheiden, ob Hunde im Außen- und/oder Innenbereich erlaubt sind, mit Ausnahme von Küchen und Lagerräumen, wo strenge Hygienevorschriften gelten. Mögliche zusätzliche Einschränkungen wie Größenbegrenzungen oder ein generelles Verbot bei hohem Kundenaufkommen liegen ebenfalls im Ermessen des Betreibers. Maulkorb- oder Leinenpflicht sind weitere Auflagen, die individuell festgelegt werden können. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch in einem Restaurant telefonisch oder vor Ort nach den spezifischen Regeln zu fragen.
Sonderfall: Assistenz- und Begleithunde
Eine wichtige Ausnahme von den Regelungen sind Assistenz- und Begleithunde. Diese werden rechtlich nicht als Hunde, sondern als Teil der unterstützten Person angesehen, ähnlich einer Brille oder einem Gehstock. Einem Assistenzhund darf der Zutritt nicht verwehrt werden, da dies gemäß § 7 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als Diskriminierung gewertet werden kann. Seit dem 1. Juli 2021 verstärkt § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) diesen Schutz noch weiter.
Wie sieht es in Europa aus?
Die Regeln für Hunde in Restaurants variieren in Europa stark. Einige europäische Länder wie Belgien, Österreich und Frankreich sind bekannt für ihre hundefreundliche Haltung. In diesen Ländern sind Hunde in Restaurants häufig gern gesehene Gäste, wobei es immer auf die individuelle Politik des Lokals ankommt, während in Spanien und Portugal Hunde nicht so häufig in Restaurants gesehen werden. In Dänemark ist es generell nicht möglich, Hunde in Restaurants und Cafés mitzunehmen. Die dänischen Regeln zur Lebensmittelhygiene verbieten Haustiere grundsätzlich in Restaurants, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine spezielle Erlaubnis. Es gibt jedoch Ausnahmen, und einige Restaurants und Cafés erlauben Hunde, insbesondere in Außenbereichen wie Biergärten. Es ist daher ratsam, vor dem Besuch eines bestimmten Restaurants oder Cafés zu fragen, ob Hunde erlaubt sind.
Verhaltensregeln für den Restaurantbesuch mit Hund
Unabhängig von der rechtlichen Lage ist ein guter Restaurantbesuch mit Hund auch eine Frage des Benehmens des Hundes – und des Halters. Es ist ratsam, den Hund vor dem Besuch auszulasten und zu füttern, um Betteln zu vermeiden. Zudem sollten Hundehalter einen Platz wählen, der andere Gäste und das Personal nicht behindert und dem Hund genügend Raum bietet. Das Mitbringen einer vertrauten Decke kann dem Hund helfen, sich zu beruhigen und still zu liegen.
Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass das Restaurant nicht überfüllt ist und der Hund dadurch gestresst wird. Hunde sollten die Kommandos Platz und Bleib beherrschen und dürfen nicht betteln oder herumwandern.
Junge Hunde können mit Kauknochen beschäftigt werden, solange diese leise und geruchsarm sind. Dann steht einem entspannten Restaurantbesuch mit der Fellnase nichts mehr im Weg.