Ein Mops steht auf einer Sommerwiese und schaut in die Kamera
Dienstag, 13. Juni 2023

Deutliche Verschärfung des Tierschutzgesetzes geplant

Möpse und Bulldoggen bald verboten?

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir plant eine deutliche Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Diese Änderungen zielen auf eine Vielzahl von Aspekten des Tierschutzes ab, darunter sowohl die landwirtschaftliche Tierhaltung als auch die Haustierhaltung - auch von Hunden. Die Konsequenzen der neuen Regelung könnten weitreichend sein.

Wie der Berliner Tagesspiegel (Bezahlartikel) zuerst berichtetet, plant Bundesagrarminister Cem Özdemir ___STEADY_PAYWALL___ eine deutliche Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Tiere aus Qualzuchten, darunter könnten auch Möpse sowie Englische und Französische Bulldoggen fallen, dürfen dann weder ausgestellt noch für sie geworben werden. Das würde in letzter Konsequenz ein Verkaufsverbot bedeuten, weil auch private Verkaufsanzeigen unter den Begriff „Werbung“ fallen. Die Definition, was als Qualzucht gilt, muss allerdings noch geklärt werden.

Auch illegalen Welpenhändlern soll das Handwerk gelegt werden. Anbieter von Hunden auf Online-Marktplätzen dürfen ihre Tiere künftig nicht mehr anonym anbieten, sondern müssen ihre Identität offenlegen. Verantwortlich dafür sollen die Marktplätze sein.

Geplant ist zudem die Einführung einer bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen.

Die Strafen für Tierquäler sollen deutlich verschärft werden. Bei einer Verurteilung drohen künftig bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbußen bis zu 100.000 €.

Neben den Heimtieren soll auch die Haltung von Nutztieren neu geregelt werden. Rinder dürfen nicht mehr ganzjährig angebunden sein dürfen und nicht-kurative Eingriffe, wie das Kürzen von Schnäbeln, das Enthornen von Rindern oder das Stutzen von Ringelschwänzen bei Schweinen, reduziert und nur noch unter Betäubung durchgeführt werden sollen. Außerdem sollen Schlachthöfe künftig videoüberwacht werden.

Die Anfänge des Tierschutzes in Deutschland reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Es begann mit den Bemühungen einzelner Aktivisten und Organisationen, die auf die Misshandlung und Vernachlässigung von Tieren aufmerksam machten. Doch erst im Jahr 1933 wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet, das Tieren zumindest einen gewissen gesetzlichen Schutz bot. Seitdem hat das Gesetz viele Veränderungen durchlaufen, wobei die bedeutendste sicherlich die Anerkennung von Tieren als Mitgeschöpfe im Jahr 1987 war. Mit dieser Änderung wurde der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen.

Das aktuelle Tierschutzgesetz, das auf der Fassung von 1972 basiert und seither mehrfach überarbeitet wurde, baut auf drei zentralen Prinzipien auf: Erstens das Verbot von Tierquälerei, zweitens die Pflicht, das Wohlergehen von Tieren so weit wie möglich zu gewährleisten, und drittens das Gebot, unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zu vermeiden.

Ein junger lächelnder Mann liegt längs auf einem hellen Sofa, den Kopf auf der rechten Sofalehne, auf seinem Bauch liegt ein weißer Bully mit schwarzen Ohren; beide schauen sich an.

Foto: txemag- stock.adobe.com

Die Problematik von Qualzuchten bei Hunden

Möpse, Französische Bulldoggen oder Chihuahuas – vor allem Zuchten mit extrem kurzer Schnauze – gehören nach Auffassung einiger Tierärzte zu den sogenannten „Qualzuchten“. So jedenfalls schreibt es die Deutsche Tierärztekammer in einer von ihr herausgegebenen Broschüre.

Für die Tierschutzorganisation PETA gehören sogar Dackel, Rhodesian Ridgeback und der Deutsche Schäferhund zu den Qualzuchten.

Qualzuchten, per gesetzlicher Definition, sind Zuchten, bei denen die Tiere aufgrund von Zuchtstandards unter Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen leiden. Diese Zustände entstehen oft durch extreme körperliche Merkmale wie flache Schnauzen, übermäßig große Köpfe oder sehr kleine Körpergrößen, die durch Züchtung erzwungen werden.

Die gesundheitlichen Probleme, die diese Hunde erleiden, sind beispielsweise Atem-, Haut- und Augenprobleme, Wirbelsäulenschäden und Gelenkerkrankungen sind nur einige Beispiele. Laut einer Studie des Royal Veterinary College sind beispielsweise Französische Bulldoggen viermal häufiger von hitzebedingten Gesundheitsproblemen betroffen als Labradore.

Auch das aktuelle Tierschutzgesetz verbietet Qualzuchten. Paragraph 11b verbietet die Zucht, wenn zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Doch die Umsetzung gestaltet sich oft schwierig, da eine genaue Definition von Qualzucht fehlt und viele der betroffenen Rassen sehr beliebt sind.

DOGandTRAVEL informiert an dieser Stelle laufend über die aktuelle Entwicklung des Gesetzesvorhabens.


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